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Information zur neuen Spendenabsetzbarkeit seit Jänner 2017

Ab dem Jahr 2018 müssen Sie Ihre Spenden nicht mehr selbst dem Finanzamt melden, um sie steuerlich geltend zu machen. Denn im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt werden, von den Hilfsorganisationen zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Die Spenden werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben!
Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi) angeben. Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen melden. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.

Anbei unser Formular für die Barspende im osteopathischen Zentrum für Kinder.

Spendenvideo